Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Brig Simplon Tourismus AG
Was diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ regeln
1.1 Diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Brig Simplon Tourismus AG (nachstehend BST genannt) für von BST veranstaltete Reisearrangements.
1.2 Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ nicht Anwendung: Bei allen von BST vermittelten Übernachtungen in Hotels oder anderen Unterkünften gelten die Allgemeinen Vertrags- und Beherbergungsbedingungen des von Ihnen gebuchten Hotels oder Unterkunft.
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt (z.B. Matterhorn Gotthard Bahn, Gornergrat Bahn etc.), so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist BST nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ berufen.
2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Brig Simplon Tourismus abgeschlossen wird
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und BST kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“) für Sie und BST wirksam.
2.2 Meldet die buchende Person/der buchende Reiseveranstalter weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ gelten für alle Reiseteilnehmer.
3. Preis- und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Internetauftritt von BST. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person und in Schweizer Franken. Die Pauschalpreise basieren auf Barzahlung oder gegen Rechnung. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bzw. Preislisten massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
3.2 Reservierungsgebühren
Für die Bearbeitung und Reservation des gebuchten Angebots erhebt BST eine Reservierungs- und Bearbeitungsgebühr pro Person. Diese ist im ausgeschriebenen Preis bereits eingerechnet. Transfers sind, wo nicht anders vermerkt, nicht eingeschlossen.
3.3 Bearbeitungs- und Reservierungskosten
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog oder auf der Internetseite erwähnten Preisen, im Bedarfsfall zusätzliche Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung erheben kann.
3.4 Sie erhalten mit Buchungsbestätigung eine Rechnung. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Der in Rechnung gestellte Preis bezieht sich auf die zum Buchungszeitpunkt gemeldete Personenzahl. Sollte sich diese zu einem späteren Zeitpunkt noch verändern, so gelten für die nach- oder abgemeldeten Personen die Bestimmungen gemäss Ziffer 4.3.
3.7 Kosten- und Gewinnaufschlag für Reiseveranstalter
Als Veranstalter von Gruppenreisen sind sie berechtigt, dem zwischen Ihnen und der BST vereinbarten Preis die Kosten Ihrer Dienstleistungen (z.B. Transport im Reisecar, Reisebegleitung, Buchungsgebühren etc.) und einen Gewinnzuschlag hinzuzurechnen.
4. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)
4.1 Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich und schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
4.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise kann von BST eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden (s. auch Ziffer 4.3). Hinzu können noch eventuelle Telefon- und Bearbeitungsspesen der Buchungsstelle kommen.
4.3 Annullationskosten
Sagen Sie die Reise weniger als 10 Tage vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2) folgende Annullationskosten erhoben (davon ausgeschlossen Hotelbuchungen):
Bis 60 Tage vor Reisedatum: | 20% des offiziellen Preises (ursprünglich gemeldete Gruppengrösse) |
59 bis 3 Tage vor Reisedatum | 50% des offiziellen Preises (ursprünglich gemeldete Gruppengrösse) |
2 Tage bis Reisetag sowie definitiv gebuchteGruppen oder Nichterscheinen der Gruppe | 100% des offiziellen Preises (ursprünglich gemeldete Gruppengrösse) |
Wird die Buchung bis 2 Tage vor dem gebuchten Datum nicht storniert, so gelten die Buchung und die zu diesem Zeitpunkt gemeldete Gruppengrösse als verbindlich. Massgebend zur Berechnung des Annullations- und/oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Werden nach der Buchung weitere Teilnehmer nachgemeldet, ist dies unverzüglich der Buchungsstelle zu melden. In diesem Fall werden die nachgemeldeten Personen gemäss den zum Zeitpunkt der Nachmeldung geltenden Vertrags- und Preisbestimmungen nachträglich in Rechnung gestellt. BST kann nicht garantieren, dass Nachmeldungen in jedem Fall angenommen werden können.
4.3.1 Bahnfahrten oder Transfers durch Transportunternehmen
Bei einer Annullation oder Umbuchung, bei welcher das Ticket schon ausgestellt ist, berechnet BST Ihnen 100% des Preises. Zudem gelten die je nach Tarifart von den Transportunternehmen festgelegten Spezialbedingungen. Details auf Anfrage. Beachten Sie, dass der Vertrag mit BST und dem Transportunternehmen hier erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens des Transportunternehmens gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.
4.4 Annullationskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung vor der Reise ist obligatorisch, sofern Sie nicht bereits eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.
4.5 Ersatzreisende/r
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n, eine Ersatzreisegruppe benennen. Der/die Ersatzreisende/die Ersatzreisegruppe muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er/Sie/Die Reisegruppe hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürften seiner/ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung (oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.
Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder andere Leistungsträger) können Änderungen akzeptieren. Hierauf haben Sie allerdings keinen Anspruch.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 4.2) und ggf. entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzreisende/n, die Ersatzreisegruppe zu übernehmen. Tritt ein/e Ersatzreisende/r, eine Ersatzreisegruppe in den Vertrag ein, so haften Sie und er/sie solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. BST orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der/die benannte Ersatzreisende, die Ersatzreisegruppe an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den/die Ersatzreisende/n, die Ersatzreisegruppe zu spät oder kann er/sie aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2 und 4.3)
5. Änderung der Prospektausschreibung, der Preise und im Transportbereich
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
BST behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten, auf der Internetseite und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Gründe dafür können sein:
a) nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren;
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich die Kosten bis spätestens 10 Tage vor Abreise, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. BST wird die Preiserhöhung bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Falls die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die Rechte gem. Ziffer 5.4 zu.
5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
BST behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart/-mittel, Art der Aktivitäten und deren Reihenfolge, Gastronomie usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. BST bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. BST orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Reisepreis.
5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 3 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach b) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 3-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 3. Tag der Post übergeben).
6. Absage durch Brig Simplon Tourimus
6.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
BST ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt BST Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss Ziffer 4.2f und weitere Schadenersatzforderungen.
6.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von BST angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Ist keine Mindestteilnehmerzahl angegeben, dann informieren Sie sich frühzeitig vor dem Vertragsabschluss bei der Buchungsstelle über eine allfällige Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise nur nach Rücksprache mit BST und einer entsprechenden Preisanpassung gebucht werden. Wenn die Reise bereits gebucht und sich unvorhergesehen weniger als die erforderliche Mindestteilnehmerzahl an der Reise beteiligt (z.B. durch Krankheit etc.), so ist ebenfalls Rücksprache mit BST zu nehmen (mit allfälligen Preisanpassungen oder der Absage der Reise). Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
6.3. Höhere Gewalt und Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können BST veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie BST schnellstmöglich.
6.4 Absage durch Brig Simplon Tourismus aus anderen Gründen BST ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4.
7. Programmänderungen, Leistungsausfälle unterwegs
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen BST eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
8. Sie können die angetretene Reise nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern die BST nicht belastet wird.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.
9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1 Beanstandung und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei BST oder dem Leistungsträger unverzüglich Abhilfe zu verlangen.
9.2 Die BST oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von BST oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. BST oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
9.3 Selbstabhilfe
Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Aktivitäten, Hotelkategorien, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von BST ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 9.1 und 9.2) verlangt.
9.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Brig Simplon Tourismus geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber BST geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung BST innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung von BST oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von Brig Simplon Tourismus
10.1 Allgemeines
BST vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es BST oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
10.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
10.2.1 Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich BST auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).
10.2.2 Haftungsausschlüsse
BST haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches BST, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von BST ausgeschlossen.
10.2.3 Personenschäden, Unfälle, Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet BST, sofern die Schäden durch BST mindestens grobfahrlässig verschuldet sind. Für alle übrigen Schäden haftet der Leistungsträger. BST haftet namentlich nicht für Unfälle, die auf eine Fahrlässigkeit oder Schuld des Leistungsträgers zurückzuführen sind, insbesondere bei Aktivitäten, die eine Fachausbildung des Leistungsträgers erfordern (z.B. Unfälle bei geführten Schneeschuhtouren durch einen diplomierten Wanderleiter). Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 10.2.1).
10.2.4 Sach- und Vermögensschäden
BST übernimmt keine Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, sie hätte diese mindestens grobfahrlässig verursacht. Vorbehalten bleiben Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
10.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von BST organisierte Veranstaltungen und Ausflüge gelten die vorliegenden „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“. BST ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen organisiert werden und BST diese lediglich vermittelt hat.
11. Versicherungen
11.1 Annullationskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung vor der Reise ist obligatorisch, sofern Sie nicht bereits eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.
11.2 Zusätzliche Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. BST empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck- und Extra-Rückreisekosten-Versicherung abzuschliessen.
12. Einreise-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
12.1 Nicht-Schweizer Staatsbürger erkundigen sich bei Ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen. Für die Einholung der Visa sind Sie selbst verantwortlich.
12.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die normalen Annullationsbestimmungen (gem. Ziffer 4).
12.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
12.4 BST macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung aufgrund von Mängeln unter Pkt. 12, die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie BST ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Grundlage für die „Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen“ ist das Schweizerische Gesetz über Pauschalreisen.
15.2 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und BST ist schweizerisches Recht anwendbar.
15.3 Für Klagen gegen BST wird der ausschliessliche Gerichtsstand Brig (Schweiz) vereinbart.
Januar 2020
Brig Simplon Tourismus AG
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